Strafanzeige
gegen Mitglieder der Bundesregierung : Bundeskanzlerin Angela Merkel,
Bundesaußenminister Steinmeier, Bundesverteidigungsministerin von der Leyen und
Mitglieder der Bundesregierung sowie die Massenmedien in Deutschland wegen
Kriegshetze und Vorbereitung eines Krieges gegen Russland, indem sie mit Wort
und Tat gegen die Interessen Deutschlands handeln
Begründung :
Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im
Jahre 1949 und entsprechend der
Die Strafregelung erfolgt durch das Strafgesetzbuch §§ 80 und 80a StGB:
§ 80 : „Wer einen Angriffskrieg (Art. 26 Abs. 1 GG), an dem die Bundesrepublik
Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines
Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger
Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“!
§ 80 a : „Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in
einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum
Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis
zu fünf Jahren bestraft.“
Dieser
Tatbestand wurde erfüllt :
1.mit Äußerungen unserer führenden Politiker auf
der Münchener Sicherheitskonferenz, vom 31.1.-2.2.2014 :
a)Bundespräsident Gauck erklärte dort, es sollte
"heute für Deutschland und seine Verbündeten selbstverständlich sein,
Hilfe anderen nicht einfach zu versagen, wenn Menschenrechtsverletzungen in
Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen oder Verbrechen gegen die
Menschlichkeit münden". Das „Prinzip der staatlichen Souveränität und der
Grundsatz der Nichteinmischung dürften gewalttätige Regime nicht unantastbar machen.“
Quelle: www.zeit.de › Politik › Ausland.
Das ist eindeutiger Verstoß gegen das
Nichteinmischungsverbot der
b) Bundesverteidigungsministerin von der Leyen unterstrich
in München ebenfalls:
„Wenn wir
über die Mittel und Fähigkeiten verfügen, dann haben wir auch eine
Verantwortung, uns zu engagieren.»
Und darüber
hinaus erklärte von der Leyen gegenüber den zukünftigen Söldaten der Bundeswehr am Bendlerblock am
20.7.2014:
„Soldatinnen
und Soldaten, Ihr Dienst in der Bundeswehr und Ihre Bereitschaft zur
Verantwortung ist auch uns, dem Parlament, der Regierung und mir als
Verteidigungsministerin eine Verpflichtung. Eine Verpflichtung genau zu wägen,
wofür, zu welchem Ziel und wie wir Sie beauftragen und einsetzen. Wir werden
dies nur tun zur Verteidigung der Werte des Rechts und der Freiheit, auf denen
unser Staat gebaut ist. Uns allen ist bewusst, dass dies nicht ohne Gefahren
ist. Wir stehen hier unmittelbar vor dem Ehrenmal für die Soldaten der
Bundeswehr, die im Dienst für unser Land gestorben sind. Ein Dienst, der
nicht nur im Auslandseinsatz, sondern auch in der Heimat oft genug mit
Gefahren für Leib und Leben verbunden ist….“
Dass diese Aussage im Gegensatz zum
Grundgesetz Art. 87a) steht, indem ausdrücklich festgelegt ist, „dass die
deutschen Streitkräfte nur zur Verteidigung eingesetzt werden dürfen und auch
dem NATO-Vertrag Artikel 1 widerspricht, der besagt, dass die Soldaten nur zur
Verteidigung der Grenzen des NATO-Bündnisses vorgesehen sind, verschweigt die
Bundesverteidigungsminsterin !!
Bundesaußenminister Steinmeier bekräftigte auf der
Münchener Sicherheitskonferenz der NATO: «Deutschland ist eigentlich zu groß,
um Weltpolitik nur von der Außenlinie zu kommentieren.»
Und bezüglich des Bürgerkrieges in der Ukraine
äußerte er:
«Wenn am
Pulverfass die Lunte schon glimmt, dann ist es hochgefährlich, auf Zeit zu
spielen.»
Eigentlich ein Hohn !!
Schüttelte
Steinmeier doch damals nach dem internationalen Kompromiss- Abkommen
zwischen der ukrainischen Regierung Janukowitsch, der ukrainischen Opposition
mit den Unterschriften Deutschlands (seiner Person inbegriffen!!), Polens und
Frankreichs am 21.2.2014 anderntags den durch militärische US-Hilfe mit einem
Regierungsputsch zur Macht gekommenen Faschisten Jazenuk im Beisein von
internationaler Presse offen die Hand ??!
Das ist ein Schlag ins Gesicht der
Quelle: www.fnp.de/.../Zitate-aus-drei-Tagen-Muenchener-Sicherheitskonferenz
Frankfurter .Neue Presse vom 2.2.2014
2. Auch die Bundeskanzlerin Merkel hat mit ihrem Aufruf
zu völkerrechts-und grundgesetzwidrigen Handlungen, wie z. B. der Forderung von
einer sofortigen Anwendung der EU-Sanktionen ( vgl.FAZ vom 11.09.2014: „Merkel
fordert sofortige Anwendung der EU-Sanktionen gegen Russland“ den Tatbestand der Kriegshetze und
Kriegsvorbereitung von deutschem Boden aus erfüllt.
Denn mit dieser Aufforderung verstößt sie gegen das
völkerrechtliche Nichteinmischungsverbot(
Von einem Schadenszufügung gegenüber deutschen
Firmen, die zum gegenseitigen Vorteil erfolgreich mit Russland zusammenarbeiten,
durch die Befürwortung von ungerechtfertigten Sanktionen gegen Russland durch
die Bundeskanzlerin und ihre sie unterstützenden Politiker sowie die Inkaufnahme von Verlusten Zehntausender
von Arbeitsplätzen auf deutschem Boden, ganz zu schweigen !!
Der Amtseid der deutschen Politiker, die sie auf
das Grundgesetz geleistet haben
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,
seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze
des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit
gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
wird gegenwärtig von allen führenden Politikern der
Bundesrepublik mit Füßen getreten.
Kriegshetze und Kriegsvorbereitung sind laut Grundgesetz , Artikel 26 (1) strafbar.
Deshalb zitieren wir den Artikel26(1) :
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht
vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch an den
Artikel 20 (4) des Grundgesetzes
erinnern, der da besagt:
(4) „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Da in dieser Bundesrepublik jedes kleinstes Vergehen unserer Mitbürger, z. B.
Falsches Einparken und andere Mini-Delikte zum Teil mit hohen Geldstrafen
belegt werden, ist es an der Zeit, dass wir bei größeren Deleikten bei denen es
schließlich um die wichtigste Frage auf er Welt um Krieg oder Frieden, um das
Leben jedes einzelnen von uns geht, unsere Politiker auffordern, die in diesem Zusammenhang bestehenden Gesetze in
Deutschland zu achten, oder zurückzutreten.
Brigitte Queck, Völkerrechtlerin und Leiterin des
Vereins „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“, Humboldtring 11, 14473
Potsdam
Detlef Krüger Berlin, Manuel Reichelt, Berlin,
Thomas Rohle, Berlin, Elena Krüger, Berlin, Leonore Fuger Galina Baidg, Berlin
Charlotte Thürling, Berlin, Mark Lehmann, Berlin, Paul Templin, Stefanie Beck
uns viele andere Teilnehmer der Montagsmahnwachen am Brandenburger Tor