Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung : Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesaußenminister Steinmeier, Bundesverteidigungsministerin von der Leyen und Mitglieder der Bundesregierung sowie die Massenmedien in Deutschland wegen Kriegshetze und Vorbereitung eines Krieges gegen Russland, indem sie mit Wort und Tat gegen die Interessen Deutschlands handeln

Begründung :

Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 und entsprechend der UNO –Charta von 1945, nie wieder Krieg und Faschismus zuzulassen, wurde der Art. 26 ins Grundgesetz aufgenommen. Dieser Artikel besagt, das "Handlungen, die dazu geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."

Die Strafregelung erfolgt durch das Strafgesetzbuch §§ 80 und 80a StGB:
§ 80 : „Wer einen Angriffskrieg (Art. 26 Abs. 1 GG), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“!
§ 80 a : „Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Dieser Tatbestand wurde erfüllt :

1.mit Äußerungen unserer führenden Politiker auf der Münchener Sicherheitskonferenz, vom 31.1.-2.2.2014 :

a)Bundespräsident Gauck erklärte dort, es sollte "heute für Deutschland und seine Verbündeten selbstverständlich sein, Hilfe anderen nicht einfach zu versagen, wenn Menschenrechtsverletzungen in Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit münden". Das „Prinzip der staatlichen Souveränität und der Grundsatz der Nichteinmischung dürften gewalttätige Regime nicht unantastbar machen.“ Quelle: www.zeit.de › Politik Ausland. 

Das ist eindeutiger Verstoß gegen das Nichteinmischungsverbot der UNO-Charta!! Wissen wir doch alle, wie mit dem Verweis auf angebliche Diktatoren ( Jugoslawien, Irak, Lybien; Syrien u.a.) Kriege befürwortet werden!! 

 b)  Bundesverteidigungsministerin von der Leyen unterstrich in München ebenfalls:

 „Wenn wir über die Mittel und Fähigkeiten verfügen, dann haben wir auch eine Verantwortung, uns zu engagieren.»

 Und darüber hinaus erklärte von der Leyen gegenüber den zukünftigen  Söldaten der Bundeswehr am Bendlerblock am 20.7.2014:

„Soldatinnen und Soldaten, Ihr Dienst in der Bundeswehr und Ihre Bereitschaft zur Verantwortung ist auch uns, dem Parlament, der Regierung und mir als Verteidigungsministerin eine Verpflichtung. Eine Verpflichtung genau zu wägen, wofür, zu welchem Ziel und wie wir Sie beauftragen und einsetzen. Wir werden dies nur tun zur Verteidigung der Werte des Rechts und der Freiheit, auf denen unser Staat gebaut ist. Uns allen ist bewusst, dass dies nicht ohne Gefahren ist. Wir stehen hier unmittelbar vor dem Ehrenmal für die Soldaten der Bundeswehr, die im Dienst für unser Land gestorben sind. Ein Dienst, der nicht nur im Auslandseinsatz, sondern auch in der Heimat oft genug mit Gefahren für Leib und Leben verbunden ist….“

 Dass diese Aussage im Gegensatz zum Grundgesetz Art. 87a) steht, indem ausdrücklich festgelegt ist, „dass die deutschen Streitkräfte nur zur Verteidigung eingesetzt werden dürfen und auch dem NATO-Vertrag Artikel 1 widerspricht, der besagt, dass die Soldaten nur zur Verteidigung der Grenzen des NATO-Bündnisses vorgesehen sind, verschweigt die Bundesverteidigungsminsterin !!

Bundesaußenminister Steinmeier bekräftigte auf der Münchener Sicherheitskonferenz der NATO: «Deutschland ist eigentlich zu groß, um Weltpolitik nur von der Außenlinie zu kommentieren.»

Und bezüglich des Bürgerkrieges in der Ukraine äußerte er:

 «Wenn am Pulverfass die Lunte schon glimmt, dann ist es hochgefährlich, auf Zeit zu spielen.»

Eigentlich ein Hohn !!  

Schüttelte  Steinmeier doch damals nach dem internationalen Kompromiss- Abkommen zwischen der ukrainischen Regierung Janukowitsch, der ukrainischen Opposition mit den Unterschriften Deutschlands (seiner Person inbegriffen!!), Polens und Frankreichs am 21.2.2014 anderntags den durch militärische US-Hilfe mit einem Regierungsputsch zur Macht gekommenen Faschisten Jazenuk im Beisein von internationaler Presse offen die Hand ??!

Das ist ein Schlag ins Gesicht der UNO, die sich 1945 gebildet hatte, um nie wieder Krieg und Faschismus zuzulassen. !!

Quelle: www.fnp.de/.../Zitate-aus-drei-Tagen-Muenchener-Sicherheitskonferenz Frankfurter .Neue Presse vom 2.2.2014

2. Auch die Bundeskanzlerin Merkel hat mit ihrem Aufruf zu völkerrechts-und grundgesetzwidrigen Handlungen, wie z. B. der Forderung von einer sofortigen Anwendung der EU-Sanktionen ( vgl.FAZ vom 11.09.2014: „Merkel fordert sofortige Anwendung der EU-Sanktionen gegen Russland“  den Tatbestand der Kriegshetze und Kriegsvorbereitung von deutschem Boden aus erfüllt.

Denn mit dieser Aufforderung verstößt sie gegen das völkerrechtliche Nichteinmischungsverbot( UNO-Charta   Art.2,Ziff. 7)  und somit auch gegen  das Grundgesetz Art. 25, der den Vorrang des Völkerrechts bei allen Handlungen unserer Politiker und natürlich auch der entsprechenden Massenmedien Deutschlands, wie Zeitungen, Radio und Fernsehen, ausdrücklich vorsieht.

Von einem Schadenszufügung gegenüber deutschen Firmen, die zum gegenseitigen Vorteil erfolgreich mit Russland zusammenarbeiten, durch die Befürwortung von ungerechtfertigten Sanktionen gegen Russland durch die Bundeskanzlerin und ihre sie unterstützenden Politiker sowie  die Inkaufnahme von Verlusten Zehntausender von Arbeitsplätzen auf deutschem Boden, ganz zu schweigen !!

Der Amtseid der deutschen Politiker, die sie auf das Grundgesetz geleistet haben
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

wird gegenwärtig von allen führenden Politikern der Bundesrepublik mit Füßen getreten.

Kriegshetze und Kriegsvorbereitung sind laut  Grundgesetz , Artikel 26 (1) strafbar.

Deshalb zitieren wir den Artikel26(1) :

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auch an den Artikel  20 (4) des Grundgesetzes erinnern, der da besagt:

(4) „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Da in dieser Bundesrepublik jedes kleinstes Vergehen unserer Mitbürger, z. B. Falsches Einparken und andere Mini-Delikte zum Teil mit hohen Geldstrafen belegt werden, ist es an der Zeit, dass wir bei größeren Deleikten bei denen es schließlich um die wichtigste Frage auf er Welt um Krieg oder Frieden, um das Leben jedes einzelnen von uns geht, unsere Politiker auffordern, die  in diesem Zusammenhang bestehenden Gesetze in Deutschland zu achten, oder zurückzutreten.

Brigitte Queck, Völkerrechtlerin und Leiterin des Vereins „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“, Humboldtring 11, 14473 Potsdam

Detlef Krüger Berlin, Manuel Reichelt, Berlin, Thomas Rohle, Berlin, Elena Krüger, Berlin, Leonore Fuger Galina Baidg, Berlin Charlotte Thürling, Berlin, Mark Lehmann, Berlin, Paul Templin, Stefanie Beck uns viele andere Teilnehmer der Montagsmahnwachen am Brandenburger Tor